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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), Stand: 01.10.2023
1.  Allgemeines / Vertragsabschluss: Nachstehende Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen an den Kunden, auch wenn sich die TE2 Gigastore GmbH nicht bei jedem einzelnen Rechtsgeschäft ausdrücklich darauf bezieht. Sie gelten im Rahmen der gesamten Geschäftsverbindung zu einem Kunden, auch bei künftigen Geschäftsabschlüssen. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers, insbesondere Einkaufsbedingungen, die die TE2 Gigastore GmbH nicht ausdrücklich schriftlich anerkennt, werden nicht Vertragsinhalt. 2. Angebote und Preise: Alle Angebote der TE2 Gigastore GmbH sind freibleibend. Sämtliche Preisangaben erstehen sich, soweit nicht anders angegeben, ab Werk ausschließlich Verpackung, Versicherung und Mehrwertsteuer. Bei Änderung von Gestehungskosten, bestehenden Steuern, Frachttarifen u.a., die den Preis der Lieferung beeinflussen, behält sich die TE2 Gigastore GmbH entsprechende Preisberichtigungen bei der endgültigen Abrechnung vor. Aufträge ohne Preisvereinbarung werden zum Lieferungstagespreis berechnet. Die zu Angeboten gehörigen Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen, Maß- und sonstige technische Angaben sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.3. Zahlungen: Rechnungen der TE2 Gigastore GmbH bis zu einem Rechnungsbetrag von brutto Euro 10.000,- sind sofort ab Rechnungsdatum netto ohne Abzug von Skonto zu bezahlen. Rechnungen der TE2 Gigastore GmbH ab einem Rechnungsbetrag von brutto mehr als Euro 10.000,- sind innerhalb 14 Tagen ab Rechnungsdatum netto ohne Abzug von Skonto zu bezahlen. Diese Regelungen gelten auch für Rechnungen auf Teillieferungen und für Anzahlungsrechnungen. Bei Aufträgen in einem Nettogesamtwert von Euro 20.000,-  bis Euro 50.000,- gelten folgende Zahlungsbedingungen als vereinbart:50 % des Gesamtauftragswerts bei Auftragserteilung und 50 % des Gesamtauftragswerts nach Lieferung/Inbetriebnahme /Feldabnahme. Bei Aufträgen in einem Nettogesamtwert von mehr als Euro 50.000,- gelten folgende Zahlungsbedingungen als vereinbart: 30 % des Gesamtauftragswerts bei Auftragserteilung, 40 % des Gesamtauftragswerts nach Werksabnahme, 20 % des Gesamtauftragswerts nach Lieferung und 10 % des Gesamtauftragswerts nach Inbetriebnahme/Feldabnahme. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die TE2 Gigastore GmbH über den Betrag verfügen kann. Die TE2 Gigastore GmbH behält sich vor, über die Hereinnahme von Wechseln und Schecks von Fall zu Fall zu entscheiden. Sie erfolgt nur erfüllungshalber und gelten erst nach ihrer Einlösung als Zahlung. Diskont- und Einzugsspesen gehen zu Lasten des Bestellers. Für die rechtzeitige Vorlage übernimmt die TE2 Gigastore GmbH keine Haftung. Dem Käufer steht weder ein Leistungsverweigerungsrecht noch ein Zurückbehaltungsrecht hinsichtlich fälliger Zahlungen zu. Aufrechnungen mit Gegenforderungen stehen Unternehmern nur zu, soweit deren Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht und dieser rechtskräftig festgestellt oder von der TE2 Gigastore GmbH anerkannt worden ist. Etwaige Beanstandungen des Käufers haben somit auf die Erfüllung der vereinbarten Zahlungsbedingungen keinen Einfluss. 4.Abnahme und Zahlungsverzug: Im Falle eines Zahlungsverzuges ist die TE2 Gigastore GmbH - unbeschadet der sonstigen ihr zustehenden Rechte - berechtigt, ohne weitere Benachrichtigung Verzugszinsen für Verbraucher in Höhe von 5% und für Unternehmer in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB nach Diskont-Überleitungsgesetz zu berechnen. Bei Zahlungsverzug werden alle offenstehenden, auch noch nicht fälligen Forderungen ohne jeden Abzug sofort fällig. Kommt der Käufer in Zahlungsverzug, kann die TE2 Gigastore GmbH den Kaufgegenstand vom Käufer herausverlangen. In der Zurücknahme der Ware liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Gerät der Käufer in Abnahmeverzug, so gilt vorstehende Regelung über den Zahlungsverzug vorbehaltlich sonstiger Rechte entsprechend. Entspricht der Käufer seiner Abnahmeverpflichtung nicht, ist die TE2 Gigastore GmbH berechtigt, Schadenersatz wegen Nichterfüllung ohne Nachweis im einzelnen in Höhe von 10% des vereinbarten Bruttokaufpreises zu verlangen, unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schadenersatz geltend zu machen. 5.Auftragsannahme: Aufträge und Verpflichtungen werden für die TE2 Gigastore GmbH nicht ohne schriftliche Bestätigung verbindlich. Dies gilt auch für alle mündlichen Vereinbarungen mit Mitarbeitern der TE2 Gigastore GmbH. Falls keine schriftliche Bestätigung erfolgt, gilt der Auftrag mit der Übergabe der Ware an den Käufer oder den jeweiligen Frachtführer als angenommen. Auftragsannullierungen sind nur mit schriftlichem Einverständnis der TE2 Gigastore GmbH gültig. In diesem Fall steht der TE2 Gigastore GmbH ohne Einzelnachweis ein Schadenersatz in Höhe von 50% der vereinbarten Kaufpreissumme zu. Im Einzelfall bleibt der TE2 Gigastore GmbH vorbehalten, einen höheren Schadenersatz zu verlangen. Stellt sich nach Vertragsabschluss heraus, dass die Kreditverhältnisse des Käufers für eine Kreditgewährung nicht geeignet sind, so ist die TE2 Gigastore GmbH berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen und/oder nach ihrer Wahl Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung wegen fälliger und noch nicht fälliger Ansprüche aus sämtlichen bestehenden Verträgen zu beanspruchen und die Erfüllung bis zur Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verweigern. Wird dieses Verlangen nicht erfüllt, so kann die TE2 Gigastore GmbH wahlweise vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. 6. Lieferzeit, Lieferung, Versand, Verpackung: Lieferzeitangaben erfolgen nur annähernd. Die TE2 Gigastore GmbH ist zu Teillieferungen berechtigt. Der Liefertermin ist eingehalten, wenn die bestellte Ware innerhalb der vereinbarten Frist versandbereit ist.  Die Versandart, den Versandweg und die mit dem Versand beauftragte Firma kann die TE2 Gigastore GmbH nach ihrem Ermessen bestimmen, sofern der Käufer keine ausdrückliche Weisung gibt. Die Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet. Gebühren für Mietbehälter werden nicht gesondert berechnet. Erfolgt auf Wunsch des Käufers eine vom Standard abweichende Verpackung, so wird diese gleichfalls zum Selbstkostenpreis berechnet. Die TE2 Gigastore GmbH kann keine Haftung für das rechtzeitige Eintreffen der Ware beim Käufer übernehmen. Ereignisse höherer Gewalt, wie z.B. Verkehrsstörungen, Waren- und Rohstoffmangel, Streik und Aussperrung, Ausfall der Energiezufuhr und sonstige Betriebsstörungen sowie andere von der TE2 Gigastore GmbH nicht zu vertretende Hindernisse, die die Lieferung unmöglich machen oder erschweren, berechtigen die TE2 Gigastore GmbH, die Lieferung während der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit zu verschieben. Insbesondere bei Aufträgen mit Entwicklungsanteil und bei Spezialsystemen kann die TE2 Gigastore GmbH angemessene Nachfristen in Anspruch nehmen. Lieferverzögerungen, die durch gesetzliche oder behördliche Anordnungen (z.B. Import- und Exportbeschränkungen) verursacht werden und nicht von ihr zu vertreten sind, verlängern die Lieferfrist entsprechend der Dauer derartiger Hindernisse. Wenn dem Käufer unverzüglich Mitteilung gemacht wird, dass die Lieferung aus den vorgenannten Gründen nicht oder nicht vollständig bis zum vereinbarten Liefertermin erfolgen kann, ist der Rücktritt und die Forderung von Schadenersatz durch den Käufer ausgeschlossen. Gerät TE2 Gigastore GmbH mit der Lieferung in Verzug, so ist die Schadensersatzpflicht im Falle leichter Fahrlässigkeit auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt. Weitergehende Schadensersatzansprüche bestehen nur, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. 7. Aufstellung und Montage: Die TE2 Gigastore GmbH prüft werkseitig alle auszuliefernden Geräte und Software-Pakete sorgfältig (Werksabnahme) mit zweckmäßigen Testverfahren und Testprogrammen. Sotware-Pakete werden bei der TE2 Gigastore GmbH vorinstalliert. Eventuelle Anpassungen des Systems auf die individuellen Anforderungen des Kunden werden vom Kunden selbst, oder nach vorhergehender schriftlicher Bestellung nach Aufwand von Mitarbeitern der TE2 Gigastore GmbH installiert und nach vorbereiteten Testverfahren und Testprogrammen in Betrieb gesetzt. Die erfolgreiche Inbetriebnahme der Systeme und/oder der Software ist in einem Abnahmeprotokoll (Feldabnahme) festzuhalten. Die Unterzeichnung des Abnahmeprotokolls durch einen Mitarbeiter der TE2 Gigastore GmbH ist ausreichend als Abnahmebeweis. Der Käufer trägt die Kosten für den innerbetrieblichen Transport der Systeme und das Auspacken und Aufstellen am Verwendungsplatz. Der Käufer sorgt für ausreichende Stromversorgung und andere im Vertrag zu vereinbarende Installationsbedingungen nach Spezifikationen der TE2 Gigastore GmbH. Darüber hinaus sind diese Vorbereitungsarbeiten innerhalb von 10 Tagen, gerechnet vom Tag der Anlieferung durch den Frachtführer, auszuführen, damit die Abnahme unverzüglich erfolgen kann. Bei räumlich verteilten Systemen sind die Verkabelungen nach Spezifikationen der TE2 Gigastore GmbH bis zu diesem Zeitpunkt durchzuführen, damit die Abnahme eines verteilten Systems zusammen mit der System-Komponenten-Abnahme durchgeführt werden kann. Durch unzureichende Installationsvorbereitungen des Käufers der TE2 Gigastore GmbH entstehende Personal- und Reisekosten werden voll in Anrechnung gebracht. Personal- und Reisekosten bei späteren Zusatzinstallationen von Geräten und Software werden nach Aufwand in Rechnung gestellt. Das elektrische Verbinden der Spezialsysteme mit dem Prozess oder anderen Anlagen bzw. Geräten wird vom Käufer oder gegen gesonderte Berechnung von Personal- und Reisekosten von der TE2 Gigastore GmbH ausgeführt. Anfallende Transport- oder sonstige Kosten vom Kunden zur TE2 Gigastore GmbH werden vom Kunden getragen. 8. Software: An Software und den jeweils dazugehörenden Dokumentationen und nachträglichen Ergänzungen wird dem Käufer ein nicht ausschließliches und nicht übertragbares Recht zur Nutzung nur auf der in der Auftragsbestätigung bzw. im Lieferschein angegebenen Anlage bzw. dem angegebenen Gerät eingeräumt. Alle sonstigen Rechte an der Software und den Dokumentationen einschließlich der Kopien und nachträglichen Ergänzungen bleiben bei der TE2 Gigastore GmbH. Der Käufer verpflichtet sich, sicherzustellen, dass diese Software und Dokumentationen ohne vorherige schriftliche Zustimmung durch die TE2 Gigastore GmbH Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Kopien dürfen grundsätzlich nur für Archivzwecke, als Ersatz oder zur Fehlersuche angefertigt werden, wobei der TE2 Gigastore GmbH jeweils Anzahl und Verwendungszweck der angefertigten Kopien unverzüglich schriftlich zu melden sind. Die Überlassung von Quellenprogrammen erfolgt nur aufgrund einer besonderen schriftlichen Vereinbarung. Sofern die Originale einen auf Urheberrechtsschutz hinweisenden Vermerk tragen, ist dieser Vermerk vom Käufer auch auf den Kopien anzubringen. Soweit nichts anderes vereinbart wird, gilt das Nutzungsrecht nur mit Erteilung der Auftragsbestätigung und Lieferung der Software, Dokumentationen und nachträglichen Ergänzungen an den Käufer als erteilt. Der Käufer verpflichtet sich, Dritten, denen er mit schriftlicher Zustimmung der TE2 Gigastore GmbH Software, Dokumentationen und nachträgliche Ergänzungen zugänglich gemacht hat, die gleichen Verpflichtungen aufzuerlegen, die ihm nach den obenstehenden Bestimmungen selbst auferlegt sind. 9. Eigentumsvorbehalt, Verlängerter Eigentumsvorbehalt: Die  TE2 Gigastore GmbH behält sich das Eigentum an der Kaufsache bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem Liefervertrag einschließlich Nebenforderungen (z.B. Wechselkosten, Finanzierungskosten, Zinsen usw.) vor. Es gilt auch bei Weiterverkauf verlängerter Eigentumsvorbehalt. Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware nur im Rahmen ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs berechtigt und ermächtigt, und nur für den Fall, dass die Forderung aus der Weiterveräußerung auf die TE2 Gigastore GmbH übergeht. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware ist der Käufer nicht berechtigt. Auf Verlangen der TE2 Gigastore GmbH ist der Käufer verpflichtet, die Abtretung dem Drittbesteller zur Zahlung an die TE2 Gigastore GmbH bekanntzugeben. Übersteigt der Wert der für die TE2 Gigastore GmbH bestehenden Sicherheiten ihre Forderungen um mehr als 20%, so ist die TE2 Gigastore GmbH auf Verlangen des Käufers oder eines durch die Übersicherung beeinträchtigten Dritten insoweit zur Freigabe von Sicherungen nach ihrer Wahl verpflichtet. Insbesondere ist der Käufer nicht berechtigt, die Ware an Dritte zu versenden oder durch Sicherung zu übereignen. Der Käufer hat die TE2 Gigastore GmbH von einer Pfändung durch Dritte sofort zu benachrichtigen. Kommt der Käufer seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nicht nach, kann die TE2 Gigastore GmbH den Kaufgegenstand von dem Käufer herausverlangen. In der Zurücknahme der Vorbehaltsware durch die TE2 Gigastore GmbH liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Der Käufer hat der TE2 Gigastore GmbH oder deren Beauftragten jederzeit das Betreten des Abstellungsortes zu gestatten, an dem die Vorbehaltsware gelagert wird. 10. Gewährleistung und Schadensersatz: Wenn nichts anderes vereinbart wurde, leistet die TE2 Gigastore GmbH Gewähr für fehlerfreie Herstellung im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistungsfristen. Der Käufer hat die von der TE2 Gigastore GmbH gelieferten Waren unverzüglich nach ihrem Eintreffen auf Transportschäden, Material- und Herstellungsfehler zu untersuchen. Etwaige Beanstandungen sind der TE2 Gigastore GmbH unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt des Gefahrenübergangs, bei Spezialsystemen bei Inbetriebnahme, spätestens jedoch 30 Tage nach dem Zeitpunkt des Gefahrenübergangs. Bei berechtigten Mängelrügen kann die TE2 Gigastore GmbH nach ihrer Wahl innerhalb einer angemessenen Frist nachbessern oder Ersatz liefern. Bei Unmöglichkeit oder Fehlschlagen kann der Käufer stattdessen Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Wandlung) verlangen. Alle darüber hinaus gehenden Ansprüche, insbesondere wegen Schadenersatz für unmittelbaren oder mittelbaren Schaden, auch für etwaige Schäden, die zurückzuführen sind auf das Betreiben von Software sowie auf von der TE2 Gigastore GmbH erbrachte anderweitige Leistungen, seien dieses Systembestandteile oder selbständige Leistungen, sind ausgeschlossen, sofern der Schaden nicht nachweislich auf dem Fehlen schriftlich zugesicherter Eigenschaften beruht oder der TE2 Gigastore GmbH Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Software und deren Fehler sind von der Gewährleistung grundsätzlich ausgeschlossen.  Bei gewerblichen Kunden oder Vollkaufmännern ist die Gewährleistungszeit auf 12 Monate beschränkt. Durch einen Austausch im Rahmen der Gewährleistung/Garantie treten keine neuen Gewährleistungs-/Garantiefristen in Kraft; § 203 BGB bleibt unberührt. Nimmt der Käufer oder ein Dritter an der von der TE2 Gigastore GmbH gelieferten Ware Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vor, wird mit den Waren unsachgemäß umgegangen, insbesondere werden die Systeme unsachgemäß in Betrieb gesetzt bzw. Betrieben oder werden die Waren nach dem Gefahrenübergang Einflüssen ausgesetzt, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind, schließt dies Gewährleistungsansprüche des Käufers aus. Vom Gewährleistungsausschluss erfasst werden auch Systemausfälle, die von durch den Käufer beigestellten Programmen oder Spezialelektroniken oder Geräten herrühren. Das gleiche gilt für Mängel und Schäden, die aufgrund von Brand, Blitzschlag, Explosion oder netzbedingten Überspannungen, Feuchtigkeit aller Art, falscher oder fehlender Programm-Software und/oder Verarbeitungsdaten zurückzuführen sind, es sei denn, der Käufer weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind. Natürliche Abnutzung sowie die normale Wartung unterliegen ebenfalls nicht der Gewährleistungspflicht der TE2 Gigastore GmbH. Mit Ausnahme der Haftung für eine Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sind weitergehende Ansprüche des Käufers - gleich aus welchem Rechtsgrund - ausgeschlossen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Die TE2 Gigastore GmbH  haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand unmittelbar entstanden sind; insbesondere haftet sie nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Käufers. Vorstehende Haftungsbefreiung gilt nicht, sofern der Schaden auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft, Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, Leistungsverzug, Unmöglichkeit, sowie Ansprüchen nach §§ 1, 4 des Produkthaftungsgesetzes beruht. Für die Wiederherstellung von Daten haftet die TE2 Gigastore GmbH nicht, es sei denn, dass der Verlust vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde und der Käufer sichergestellt hat, dass eine Datensicherung erfolgt ist, so dass die Daten mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können. 11. Sonstige Schadensersatzansprüche: Schadenersatzansprüche des Käufers aus positiver Forderungsverletzung, aus der Verletzung von Pflichten bei den Vertragsverhandlungen und aus unerlaubter Handlung werden ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit die TE2 Gigastore GmbH, ihre gesetzlichen Vertreter oder ihre Erfüllungsgehilfen in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit zwingend haftet. 12. Haftungsbeschränkungen: Der Schadenersatz wird auf die Haftungshöchstsumme je Schadenfall in Höhe von Euro 0,5 Mio. beschränkt. Mit Rücksicht auf die Haftungsbegrenzung wird dem Käufer der Abschluss einer Versicherung empfohlen. 13. Verwendung von Kundendaten: Die TE2 Gigastore GmbH ist berechtigt, alle Daten, die Geschäftsbeziehungen mit Kunden betreffen, gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz zu verarbeiten. 14. Einhaltung von Ausfuhrkontroll-Bestimmungen: Die gelieferten Waren unterliegen teilweise deutschen und amerikanischen Ausfuhrkontroll-Bestimmungen. Eine Wiederausfuhr oder eine Ausfuhr aus der Bundesrepublik Deutschland ist nur mit Zustimmung der US-Behörden und des Bundesausfuhramtes in Eschborn/Taunus erlaubt, welche von dem Käufer in eigenem Namen und auf eigene Kosten einzuholen ist. Der Käufer ist zur Einhaltung der entsprechenden Bestimmungen bei Wiederverkauf verantwortlich. Die Versagung einer solchen Ausfuhrgenehmigung berechtigt den Käufer  nicht, vom Vertrag zurückzutreten. 15. Teilweise Aufhebung der Bedingungen: Der Käufer kann bei von der TE2 Gigastore GmbH geübter Nachsicht in der Handhabung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht hieraus das Recht ableiten, den obigen Liefer- und Zahlungsbedingungen in irgendeinem Punkt zuwiderzuhandeln. Sollten einzelne Teile des Liefervertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. 16.  Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht: Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten und mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentliches Sondervermögen, wird als Gerichtsstand für alle sich mittel- und unmittelbar aus dem Vertrag ergebenden Rechtsstreitigkeiten, einschließlich Wechsel- und Scheckklagen, Rastatt vereinbart; die TE2 Gigastore GmbH ist auch berechtigt, am Sitz des Käufers zu klagen. Bei Auslandsgeschäften gilt deutsches Recht als vereinbart. Im Geschäftsverkehr mit Verbrauchern innerhalb der Europäischen Union kann auch das Recht am Wohnsitz des Verbrauchers anwendbar sein, sofern es sich zwingend um verbraucherrechtliche Bestimmungen handelt..

TE2 Gigastore GmbH, Im Steingerüst 30, 76437 Rastatt, Geschäftsführer: Thomas Elste, Amtsgericht/Registergericht Mannheim HRB 522045, Ust-ID-Nr.: DE 813 153 995


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Stand: 01.10.2023

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