Black&Decker Elektro-Kettensäge, 35cm, 1800 Watt BECS1835

Artikel-Nr.: 516919
Hersteller-Artikel-Nr.: BECS1835-QS
EAN-Code: 5035048808245
Warengruppe: Kettensägen
Hersteller: BLACK+DECKER
Außenmaße (B x T x H): 0 mm x 0 mm x 0 mm [Eigenmessung]
Gewicht: 0kg [Eigenmessung inkl. Verpackung & Beilagen]
Versandlager:
0
Abholung:
0
Lieferzeit ab Versandlager:Derzeit nicht lieferbar.
Lieferzeit:Derzeit nicht lieferbar
€ 97.90 inkl. Mwst zzgl. Versandkosten
Energielabel, alle Daten
Produktdaten im Überblick
| Merkmale | |
| Automatische Ölung: | Ja |
| Produktfarbe: | Orange |
| Kettenbremse: | Ja |
| Klingenlänge: | 35 cm |
| Energie | |
| Energiequelle: | AC |
| Leistung: | 1800 W |
Beschreibung
ProduktübersichtLeistungsstarke BLACK+DECKER Elektro-Kettensäge mit 1800 Watt-Motor und hoher Kettengeschwindigkeit von 12,5 Metern pro Sekunde für saubere, schnelle Schnitte in feuchtem und trockenem Holz. 35 cm Schwertlänge erlauben auch größere Schnittdurchmesser. Sicherheit durch Einschaltsperre, rückschlagarme Kette und Kettenbremse, die die Stromversorgung innerhalb von 0,15 Sekunden unterbricht bei Zurückschlagen der Kettensäge. Stahl-Anschlagkrallen erhöhen die Stabilität für sicheres Arbeiten. Die automatische Kettenschmierung stellt eine kontinuierliche Ölversorgung sicher zum Schutz der Kette und für maximale Schnitteffizienz, das große Sichtfenster des Öltanks erlaubt dabei jederzeitige Kontrolle des Ölstands.
Sicherheits- und Produktressourcen
Verantwortlich für dieses Produkt ist der in der EU ansässige Wirtschaftsakteur
Firma: Stanley Black & Decker Deutschland GmbH Stra�e: Black-und-Decker-Str. 40 PLZ/Ort: 65510 Idstein Land: Deutschland E-Mail: wolfservice.de@sbdinc.com Webseite: https://www.stanleyblackanddecker.com Support: https://support.blackanddecker.com/hc/de
Achtung: Beim Klick auf diesen Link gelangen zu einer externen Webseite. Bitte beachten Sie, dass wir für deren Inhalte nicht verantwortlich sind.
Zubehör
Die in Prospekten, Zeitschriften, Preislisten, dem Internet oder sonstigen Veröffentlichungen erfolgten allgemeinen Produktbeschreibungen begründen keine Beschaffenheitsvereinbarung oder -garantien. Das gilt insbesondere für das Aussehen, Maße und Gewichte der Waren. Dies gilt auch für angegebene Leistungsdaten, soweit diese nicht die Eignung zur vorausgesetzten oder gewöhnlichen Verwendung bestimmen.


