03.05.24 - 10:50 Uhr
Neomounts TIS 10"-30" 1TFT max.10Kg 3Gelenke silber
Artikelnr.: 163671
Hersteller-Artikel-Nr.: FPMA-D935POLE70
EAN-Code: 8717371444495
Hersteller: Neomounts
Außenmaße (B x T x H): 177 mm x 818 mm x 129 mm [Eigenmessung]
Gewicht: 3.799kg [Eigenmessung inkl. Verpackung & Beilagen]
Versandlager:
0
Abholung:
0
Lieferzeit ab Versandlager:Derzeit nicht lieferbar.
Lieferzeit:Derzeit nicht lieferbar
€ 132.90 inkl. Mwst zzgl. Versandkosten

Energielabel, alle Daten

Produktdaten im Überblick

FPMA-D935POLE70

Beschreibung

Die Neomounts Tischhalterung, Modell FPMA-D935POLE70, ist eine neig-, schwenk- und drehbar Tischhalterung für Flachbildschirme bis 30" (76 cm). Diese Halterung ist eine gute Wahl für platzsparende Platzierung auf Schreibtischen mittels einer Tischklemme. Neomounts neig-(180°), dreh- (360°) und schwenkbare (360°) Technologie ermöglicht es die Halterung auf jeden Betrachtungswinkel zu ändern, um vollumfänglich von den Möglichkeiten des Flachbildschirms zu profitieren. Die Halterung ist manuell höhenverstellbar von 0 bis 80 Zentimetern und in der Tiefe einstellbar von 12 bis 50 Zentimetern. Eine einzigartige Kabeführung verdeckt und führt Kabel von der Halterung zum Flachbildschirm. Verstecken Sie Ihre Kabel um den Arbeitsplatz schön und ordentlich zu halten. Durch eine ergonomische Halterung können Nacken - und Rückenbeschwerden vermieden werden. Ideal für den Einsatz in Büros und auf Theken oder in einem Empfangsbereich. Neomounts FPMA-D935POLE70 hat drei Drehpunkte und eignet sich für Bildschirme bis 30" (76 cm). Die Tragfähigkeit dieses Produkts ist für Bildschirme bis 10 kg. Die Tischhalterung ist geeignet für Bildschirme mit VESA 75x75 oder 100x100 mm Lochmuster. Verschiedene andere Lochmuster können unter Verwendung von Neomounts Vesa-Adapterplatten abgedeckt werden. Das benötigte Befestigungsmaterial ist im Lieferumfang enthalten.

Produktbilder

Weitere Produktinformationen:
Die in Prospekten, Zeitschriften, Preislisten, dem Internet oder sonstigen Veröffentlichungen erfolgten allgemeinen Produktbeschreibungen begründen keine Beschaffenheitsvereinbarung oder -garantien. Das gilt insbesondere für das Aussehen, Maße und Gewichte der Waren. Dies gilt auch für angegebene Leistungsdaten, soweit diese nicht die Eignung zur vorausgesetzten oder gewöhnlichen Verwendung bestimmen.
 
 
Powered by TE2